Zur Zeit sind einige Gartenparzellen frei für eine neue Verpachtung.
Wenn Sie Interesse an einem Garten haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand und verabreden Sie einen Besichtigungstermin.
Voraussetzung für eine Gartenvergabe ist die Mitgliegschaft im Verein.

Der Kleingärtnerverein Gelsenkirchen Süd e.V. verfügt über 274 Gartenparzellen, die Größen der Parzellen liegen zwischen 150 und 670m² je nach Lage und Zuschnitt. Die Vergabe freier Gärten erfolgt durch den Vereinsvorstand.
Die erste Frage der Interessenten ist meist: “Was kostet der Garten?”
Dazu folgende Erklärung:

  • Der Grund- und Boden ist Eigentum der Stadt Gelsenkirchen und wird als gesamte Anlage an den Verein verpachtet. Der Verein verpachtet die Parzellen wiederum an seine Vereinsmitglieder. Die jährlichen Kosten für eine Parzelle enthalten-Beiträge für Verein, Stadt- und Landesverband-Versicherungsprämien für Laube, Inventar und evtl. Unfall, Gewächshaus …-das Wassergeld nach Verbrauch-Vereinsinterne Umlagen-und die Jahrespacht ergibt sich aus der Gartengröße die Gesamtsumme liegt in der Regel zwischen 250 bis 350 € pro Jahr 
  • Bei der Vergabe eines Gartens enthält der neue Pächter Werte, die Eigentum des Vorpächters sind-die Laube, Wege und Terrasse, Wasser- und evtl. Stromanschluss,-sowie Anpflanzungen: Bäume, Sträucher, Stauden usw. 
  • Eine Wertermittlungskommission ermittelt den Gesamtwert eines Gartens nach einem vorgeschriebenen Wertekatalog. Der Stadtverband prüft jede Wertermittlung. Dem Vorpächter steht dieser ermittelte Wert (der s.g. Kaufpreis) als Entschädigung zu.
  • Wenn der Entschädigungswert sehr niedrig ist, dann heißt das meist auch, dass die Laube und das übrige Inventar in keinem guten Zustand sind und man mit höheren Renovierungskosten rechnen muss.

So klappt s mit den Nachbarn
Der Kleingärtnergruß lautet “Gut Grün”. Die Gartenfreunde freuen sich jedoch auch über ein freundliches “Hallo”, oder je nach Tageszeit über ein guten Morgen, – Tag, – Abend.

Das Befahren der Anlage, mit Fahrzeugen aller Art ist verboten. Einzig die Gartenwarte sowie der/die Fachberater/in, dürfen mit dem Fahrrad in der Anlage unterwegs sein.

Ruhezeiten:
In der Zeit vom 01.05. bis zum 30.09. eines jeden Jahres gelten folgende Ruhezeiten:

von Montags bis Freitags: Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr und ab 19:00 Uhr
am Samstag ab 15:00 Uhr

Während der Ruhezeiten sind sämtliche Arbeiten die mit lauten Geräuschen verbunden sind, wie z.B. Rasen mähen, Hecken schneiden, etc. verboten.

Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei und dienen der Erholung und des Genießens.

Die Wege vor dem Garten müssen sauber gehalten werden, hat man einen Gegenüber, so teilt man sich die Arbeit, jeder also den halben Weg. Grenzt eine Freifläche an den Weg, so ist der ganze Weg sauber zu halten. Die Rabatte vor den Gärten sind ebenfalls sauber zu halten.

Hat der Garten eine Hecke als Abgrenzung, so wird diese 2-3 mal im Jahr geschnitten.

Die Schnittzeiten werden durch den Vorstand festgelegt und per Aushang bekanntgegeben.

Dies gilt auch für die Hecken an den Stichwegen.

Hecken innerhalb des Gartens, können immer geschnitten werden. (Formschnitt)

Allerdings Brüten Vögel gerne in den Hecken. Bitte auf keinen Fall die Vögel in der Brutzeit stören.

Selbstverständlich möchten wir unser Gartenglück mit Freunden teilen und feiern.

Den Grill kann man so aufstellen, dass die Nachbarn nicht durch den Rauch gestört werden.

Ab 22:00 Uhr gilt auch im Garten die Zimmerlautstärke.

Es hat sich bewährt, vorher mit den Nachbarn zu reden und die Feier anzukündigen.

Bei Einbruch der Dunkelheit, bitte beim Verlassen der Anlage, das Tor abschließen, auch wenn noch Gartenfreunde in ihren Gärten sind. Jeder hat einen Schlüssel um die Anlage zu verlassen.

Bepflanzung der Rabatten am Weg
Um ein recht einheitliches Gesamtbild zu vermitteln, bitten wir darum sich an diese Pflanzen für die Rosenrabatte am Gehweg zu halten.